Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen
§ 1 Geltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen:
§ 1a) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr für die Vermietung der Fotobox an den Kunden. Mit der im Rahmen der Auftragsbestätigung getätigten Unterschrift erkennt der Kunde die AGB ́s an. Der Inhalt und der Umfang des geschlossenen Mietvertrages entspricht der schriftlichen Auftragsbestätigung von MarschallEvents.
§ 1b) Abweichende oder ergänzende Absprachen des Kunden müssen schriftlich durch MarschallEvents akzeptiert werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss:
§ 2a) Die Angebote von MarschallEvents sind freibleibend und sind ohne ausdrückliche Erklärung unverbindlich.
§ 2b) Die Fotobox gem. § 9 dieser AGBs ist Eigentum von MarschallEvents.
§ 2c) Vertragspartner ist der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Kunde. Eine Vertragsübernahme vom Kunden auf einen Dritten oder sonstige Nutzungsüberlassung ist nicht möglich nur durch schriftliche Bestätigung von MarschallEvents möglich.
§ 2d) Der Kunde verpflichtet, eventuelle Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und/ oder Annahmeerklärung per E-Mail an info@marschall-events.com unverzüglich und noch vor der Feier mitzuteilen.
§ 2e) Der Vertragsabschluss ist bindend. Ein gültiger Mietvertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von MarschallEvents zustande.
§ 2f) Sollten Sie nach Vertragsabschluss den Mietservice von MarschallEvents nicht in Anspruch nehmen, so ist eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Gesamtauftragswertes zu entrichten.
§ 2g) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Miete in Euro zu 100% spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum fällig. Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, ist MarschallEvents berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern.
§ 2f) Mit der Übergabe der Fotobox gem. § 9 dieser AGB an den Mieter ist der Vertrag erfüllt. Die tatsächliche Nutzung der Fotobox ist nicht Bestandteil dieses Vertrags und ermöglicht keine Rückerstattung oder nachträgliche Minderung der Miete in Euro.
§ 3 Mietzeit:
§ 3a) Der angegebene Mietpreis bezieht sich auf die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Mietzeit. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Anlieferung/Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe / Übergabe der Fotobox.
§ 3b) Wenn der Kunde erkennt, dass die tatsächliche Mietzeit von der bestätigten voraussichtlichen Mietzeit abweicht (Unter- oder Überschreitung), ist dies zur Vermeidung von Schäden unverzüglich an MarschallEvents mitzuteilen. Über Verkürzung oder Verlängerung der bestätigten voraussichtlichen Mietzeit muss eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen werden, anderenfalls verbleibt es bei den bestätigten Bedingungen.
§ 3c) Bei eigenmächtigen Verlängerungen durch den Kunden kann MarschallEvents einen Aufschlag von 20 % des Verleihwertes für jeden Kalendertag für die verspätete Rückgabe verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt MarschallEvents vorbehalten.
§ 4 Kündigung vor Mietbeginn:
§ 4a) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden bis vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum hat dieser die vereinbarte Miete zu 50% zu tragen. Erfolgt die Kündigung des Kunden bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum oder verweigert der Kunde die Übernahme des Mietgegenstandes, so hat der Kunde die vereinbarte Miete voll zu ersetzen.
§ 5 Vermieterhaftung, Eigenverantwortung des Kunden, Schutzmaßnahmen zu Gunsten Dritter:
§ 5a) Für eingebrachte Sachen des Kunden oder dritter Personen übernimmt MarschallEvents keine Haftung, insoweit ist der Abschluss von Versicherungen gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliche Risiken Sache des Kunden.
§ 5b) Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass durch den Gebrauch des Mietgegenstandes keine Rechtsgüter Dritter verletzt und keine öffentlich- rechtlichen Normen verletzt werden.
§6 Gewährleistung:
§ 6a) MarschallEvents übernimmt keine Gewähr für Mängel oder Schäden, welche auf nachfolgend aufgeführten Ursachen beruhen: Unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung, unsachgemäße oder nachlässige Verwendung und Behandlung, unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte oder falsche Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, natürlicher Verschleiß, fehlende oder fehlerhafte Pflege, ungeeignete Umgebungsbedingungen, sofern die Ursachen nicht auf Verschulden von MarschallEvents zurückzuführen sind.
§ 6b) Die Fotobox wird funktionsfähig vermietet. Nicht Reklamationsfähig sind optische Schäden an der Fotobox.
§ 6c) Liegt ein Mangel am Mietgegenstand oder an einem Teil des Mietgegenstandes vor, der die Inbetriebnahme der Fotobox in ihrem eigentlichen Zweck unmöglich macht (z.B. technischer Defekt), hat MarschallEvents das Recht nach eigener Wahl nachzubessern. Ist die Nachbesserung Zeitlich mit dem Mietdatum nicht zu vereinen oder nur mit unzumutbarem Kostenaufwand möglich, hat MarschallEvents die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag ohne Ersatz zu widerrufen. In diesem Fall, fallen für den Mieter keine Kosten an.
§ 6d) Liegt ein Mangel am Mietgegenstand oder an einem Teil des Mietgegenstandes vor der die Inbetriebnahme der Fotobox gem. Auftragsbestätigung nur eingeschränkt oder teilweise möglich macht (z.B. Ausfall des Blitzes oder des Druckers), hat MarschallEvents das Recht nach eigener Wahl nachzubessern. Ist die Nachbesserung Zeitlich mit dem Mietdatum nicht zu vereinen oder nur mit unzumutbarem Kostenaufwand möglich, wird die angefallene Miete gem. Auftragsbestätigung um 50% verringert.
§7 Mieterpflichten, Haftung für Beschädigungen des Mietgegenstandes, Versicherung, Rückgabepflicht
§7a) Der Kunde hat insbesondere zu beachten, dass die Fotobox vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen sind. Die Lagerung oder der Rücktransport in feuchtem Zustand kann nachhaltige Schäden verursachen, die den Mietgegenstand vollständig beschädigen.
§7b) Der Kunde hat nach Gebrauch unverzüglich jede Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Mietsache anzuzeigen.
§7c) Der Kunde haftet für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter oder Beauftragter, Gäste oder sonstiger Personen, die mit dem Mietgegenstand im Rahmen dessen bestimmungsgemäßer Nutzung in Berührung kommen.
§ 7d) Der schadensfreie Hin- und Rücktransport des Mietgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
§ 7e) Die Fotobox soll spätestens, wenn nicht anders vereinbart, nach der Feier am nächsten Werktag an MarschallEvents zu übergeben werden.
§8 Preise, Service und Bezahlung:
§ 8a) Alle angegebenen Preise sind Endpreise und ggf. zzgl. Liefer-/Versandkosten gem. Auftragsbestätigung. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
§ 8b) Alle Zahlungen sind an MarschallEvents in bar oder per Überweisung zu entrichten.
§ 8c) Nach der Auftragsbestätigung soll eine Anzahlung gem. Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
§9 Die Fotobox:
§9a) Die Fotobox setzt sich aus folgenden wesentlichen Teilen zusammen: Case, Stativ, Beautydish, Blitz, eingebauter Touchbildschirm, eingebaute Spiegelreflexkamera, eingebauter Minicomputer, eingebauter Drucker.